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  • Einladung zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung i. R. d. frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch; hier: Bebauungsplan 2499 für ein Gewerbegebiet an der Ecke Hans-Böckler- und Zweigstraße in Bremen-Walle, Ortsteil Üb

Einladung zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung i. R. d. frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch; hier: Bebauungsplan 2499 für ein Gewerbegebiet an der Ecke Hans-Böckler- und Zweigstraße in Bremen-Walle, Ortsteil Üb

Verkündungsdatum: 11.11.2017

Weser-Kurier vom 11. November 2017

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Bebauungsplan 2499 für ein Gewerbegebiet an der Ecke Hans-Böckler- und Zweigstraße in Bremen-Walle, Ortsteil Überseestadt

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, für das vorgenannte Gebiet den Bebauungsplan 2499 gemäß §13 a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen. In dem Gebiet liegen das ehemalige Hauptzollamt, der ehemalige Hochbunker und angrenzende Flächen.
Das Ortsamt West lädt zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am


Dienstag, 21. November 2017 um 17.00 Uhr
in das Ortsamt West, Waller Heerstraße 99 (3. Etage)


im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ein. In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt. Dabei wird allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bremen, den 07.11.2017, Ortsamt West