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Einwohnerversammlung am Dienstag, dem 8. September 2020 im Theater am Leibnizplatz, Schulstraße 26, 28199 Bremen, zum Vorhabenbezogenenen Bebauungsplan 153 für ein Gebiet in Bremen–Woltmershausen – Lankenauer Höft -

Verkündungsdatum: 29.08.2020

Weser-Kurier vom 29. August 2020

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 153
für ein Gebiet in Bremen–Woltmershausen - Lankenauer Höft -

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 153 zur Errichtung eines Gebäudes für Gastronomie, Event- und Freizeitnutzungen im Bereich des Lankenauer Höfts aufzustellen. Die Vorhabenplanung sieht einen zweigeschossigen Ersatz-/Neubau für das inzwischen baufällige Bestandsgebäude mit dem vorgenannten Nutzungsmix vor.

Für die weitere Durchführung des Planverfahrens ist beabsichtigt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Ortsamt Neustadt/Woltmershausen lädt zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am

Dienstag, dem 8. September 2020, 19.00 Uhr,
im Theater am Leibnizplatz,
Schulstraße 26,
28199 Bremen

ein.

In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt und allen Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Infolge der Corona-Pandemie ist die Besucherzahl begrenzt und eine Teilnahme an der Sitzung ausschließlich nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an Office@oaneustadt.bremen.de (bis spätestens zum 06.09.2020) oder telefonisch unter 0421 361-8173 oder 361-16024 (bis 04.09., 13 Uhr) möglich.

Sofern mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze ausgelost. Eine Benachrichtigung über die Teilnahme erfolgt am 07.09.2020 per E-Mail oder kann am 08.09. telefonisch erfragt werden.

Es erfolgt ein kontrollierter Einlass in den Tagungsraum. Eine Teilnahme ist nur für Personen möglich, die keine verdächtigen Symptome („Erkältungsanzeichen“) aufweisen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen (u.a. sind die Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Teilnehmenden einzuhalten, Tragen des mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend).

Ein Entwurf des Plans kann auf der Website des Ortsamtes unter https://www.ortsamt-woltmershausen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen152.c.22724.de&asl= eingesehen werden.

Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden unter der Tel.-Nr. 0421 361-10347 (Herr Schilling) Auskünfte über Einzelheiten des Vorhabens erteilt.

Bremen, den 27.08.2020, Ortsamt Neustadt/Woltmershausen

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