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Entwidmung in Bremen-Altstadt

Verkündungsdatum: 03.03.2023

Weser-Kurier vom 3. März 2023

Entwidmung in Bremen – Altstadt
(ehemalige Straße Hinter dem Ansgarikirchhof)

Gemäß § 7 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 — 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 520), wird die ehemalige Straße Hinter dem Ansgarikirchhof, gelegen zwischen Ansgaritorstraße und Hanseatenhof innerhalb der Passage „Lloydhof“ für den öffentlichen Verkehr entwidmet.

Diese Entwidmung erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 2526.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Die Entwidmungsfläche ist in einem Plan angelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 28.02.2023, Amt für Straßen und Verkehr

Anlagen