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Entwidmung in Bremen-Bahnhofsvorstadt

Verkündungsdatum: 13.05.2019

Weser-Kurier vom 13. Mai 2019

Entwidmung in Bremen-Bahnhofsvorstadt
(Auf der Brake)

Gemäß § 7 des Bremischen Landesstraßengesetzes vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 ― 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 768), wird die öffentliche Innenhoffläche Auf der Brake (VR 56 Nr. 325/10 und 383/17) einschließlich der Durchgänge zum Rembertiring (VR 56 Nr. 326/11), zu Auf der Brake (VR 56 Nr. 383/15) sowie zum Herdentorsteinweg (VR 56 Nr. 322/5 bis zur Häuserkante der angrenzenden Gebäude Hausnummer 7a und 7) für den öffentlichen Verkehr entwidmet.
Diese Entwidmung erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 2495.
Die Entwidmung wird nach Rechtskraft dieser Verfügung wirksam.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Ein Plan, aus dem die zu entwidmenden Flächen ersichtlich sind, kann während der Dienststunden beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, Zimmer 611, 28195 Bremen, eingesehen werden.

Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwidmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

 

Bremen, den 09.05.2019, Amt für Straßen und Verkehr

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