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Erörterungstermin im Wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren „Sandentnahme Sportparksee Grambke“

Verkündungsdatum: 10.02.2018

Weser-Kurier vom 10. Februar 2018

Erörterungstermin im Wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren „Sandentnahme Sportparksee Grambke“

Gemäß § 73 Abs. 6 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes findet am Donnerstag, 1. März 2018 um 10.00 Uhr im Hause des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr, Dienstgebäude Wegesende 23, Ansgaritorsaal, die Erörterung der im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangenen Einwendungen sowie Stellungnahmen der Behörden und Verbände statt. Vom Erörterungstermin zu benachrichtigen sind die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Dies ist hier der Fall, so dass die individuelle Benachrichtigung der Einwender durch diese Bekanntmachung ersetzt wird. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt ist jeder, der rechtzeitig Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben hat oder weitere Betroffene, die eigene Belange berührt sehen. Es wird gebeten, sich am Eingang des Saales in die Teilnehmerliste aufnehmen zu lassen (ggf. Feststellung der Teilnahmeberechtigung durch Personalausweis, Führerschein oder dergl.). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. Es besteht die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen; der Bevollmächtigte hat seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen und zu den Akten der Wasserbehörde zu geben. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden. Aus organisatorischen Gründen wird um eine Mitteilung bezüglich der Teilnahme unter der Telefonnummer (0421) 361-2425 bis zum 22.02.2018 gebeten.

Bremen, den 26.01.2018