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Errichtung und Betrieb eines Erdgas-Blockheizkraftwerkes am Standort Bremen-Hastedt

Verkündungsdatum: 03.01.2020

Weser-Kurier vom 3. Januar 2020

Errichtung und Betrieb eines Erdgas-Blockheizkraftwerkes am Standort Bremen-Hastedt

Die swb Erzeugung AG & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28195 Bremen, beabsichtigt auf dem Grundstück Hastedter Osterdeich 255, 28207 Bremen, ein Erdgas-Blockheizkraftwerk zu errichten und zu betreiben. Die Anlage soll Ende Juli 2022 in Betrieb genommen werden.

Das Vorhaben ist nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Nr. 1.1 GE des Anhangs 1 zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen führt das Genehmigungsverfahren durch.

Der Antrag und die Unterlagen werden einen Monat bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremen -, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen, Eingang Franz-Liszt-Straße, Zimmer 23, Erdgeschoss, von montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie beim Ortsamt Hemelingen, Godehardstraße 19, 28309 Bremen, 2. Obergeschoss, von montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr ausgelegt.

Die Auslegungsfrist beginnt am 10. Januar 2020 und endet am 10. Februar 2020.

Während dieser Zeit und bis zu einem Monat nach Beendigung der Auslegung können gegen das Vorhaben Einwendungen schriftlich bei den vorgenannten Behörden erhoben werden. Die Einwendungsfrist beginnt mit der Auslegung am 10. Januar 2020 und endet mit Ablauf des 10. März 2020. Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Erteilung der Genehmigung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.

Die schriftliche Einwendung muss den Namen und die Anschrift des Einwenders tragen. Die Einwendungen werden der Antragstellerin und den Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist, bekannt gegeben. Vor der Bekanntgabe der Einwendungen kann auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese nicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens erforderlich sind.

Die Erörterung der frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen ist, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, für den 24. März 2020, um 9.00 Uhr im Saal des Bürgerhauses Hemelingen (Anbau), Godehardstraße 4, 28309 Bremen, vorgesehen. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde auf Grundlage der eingegangenen Einwendungen, ob auf die Durchführung eines Erörterungstermins verzichtet wird. Der Verzicht wird öffentlich bekannt gemacht.

Zu dem Erörterungstermin werden die Einwender schriftlich eingeladen. Beim Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten (wie Fahrtkosten, Lohnausfall) können nicht erstattet werden.

Die Zustellung der Entscheidung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Bremen, den 18.12.2019, Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremen