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Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA)

Verkündungsdatum: 12.04.2024

Weser Kurier vom Freitag, den 12. April 2024

Der Energiequelle GmbH wurde mit Datum vom 19. Dezember 2023 von der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen -Dienstort Bremen- nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N163/6.X (7 MW) erteilt.

Auf Antrag der Vorhabenträgerin wird der Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht. Veröffentlicht werden nachstehend der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG.

Der verfügende Teil der Genehmigung lautet:

„Hiermit wird die Genehmigung erteilt, südlich der Hospitalstraße in Bremen-Rekum (L 149) zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N163/6.X zu errichten und zu betreiben.

Die Genehmigung umfasst:

  • die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA)
  • den Rückbau von zwei baurechtlich genehmigten Anlagen des Typs Enercon E-66“

Die Genehmigung wurde mit Bedingungen, Auflagen und Hinweisen verbunden.

Die Genehmigung enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen oder Lange Straße 119, 27580 Bremerhaven zu erheben.“

Auslegung der Genehmigung

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Begründung wird in der Zeit vom 15. April 2024 bis einschließlich 29. April 2024 bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremen -, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen, Eingang Franz-Liszt-Straße, von montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Bremen, den 09.04.2024, Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremen