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Festlegung der Warnstufe 0 in der Stadtgemeinde Bremen gemäß der Neunundzwanzigsten Coronaverordnung

Verkündungsdatum: 27.10.2021

Weser-Kurier vom 28. Oktober 2021

Festlegung der Warnstufe 0 in der Stadtgemeinde Bremen gemäß der Neunundzwanzigsten Coronaverordnung

In der Stadtgemeinde Bremen wurde an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Schwellenwert der bisherigen Warnstufe 1 (Hospitalisierungsinzidenz 3 bis 6/ Anzahl der wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten) unterschritten. Gemäß § 1 Absatz 2 der 29. Coronaverordnung (Brem.GBl. S. 658), die durch Verordnung vom 19. Oktober 2021 (Brem.GBl. S. 700) geändert worden ist, hat der Senat daher am 26. Oktober 2021 die Warnstufe 0 (Hospitalisierungsinzidenz 0 bis 3) festgestellt. Sie tritt in der Stadtgemeinde Bremen am 29. Oktober in Kraft.

Die Warnstufe 0 wird hiermit gemäß § 1 Absatz 4 Satz 1 der 29. Coronaverordnung bekanntgegeben.

Bremen, den 26.10.2021