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Festlegung der Warnstufe 3 in der Stadtgemeinde Bremen gemäß der 30. Coronaverordnung ab 14. Februar 2022

Verkündungsdatum: 12.02.2022

Weser-Kurier vom 12. Februar 2022

Festlegung der Warnstufe 3 in der Stadtgemeinde Bremen gemäß der Dreißigsten Coronaverordnung

In der Stadtgemeinde Bremen wurde an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Schwellenwert der bisherigen Warnstufe 4 (Hospitalisierungsinzidenz ab 9/ Anzahl der wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten) unterschritten. Gemäß § 1 Absatz 2 der 30. Coronaverordnung (Brem.GBl. S. 12), die zuletzt durch Verordnung vom 8. Februar 2022 (Brem.GBl. S. 88) geändert worden ist, hat der Senat daher am 8. Februar 2022 die Warnstufe 3 (Hospitalisierungsinzidenz 6 bis 9) festgestellt. Sie tritt in der Stadtgemeinde Bremen am 14. Februar 2022 in Kraft.

Die Warnstufe 3 wird hiermit gemäß § 1 Absatz 4 Satz 1 der 30. Coronaverordnung bekanntgegeben.

Bremen, den 09.02.2022, Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz