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Flächennutzungsplan Bremen, 30. Änderung für das Stadtbremische Überseehafengebiet Bremerhaven „Feuerwache im Stadtbremischen Überseehafengebiet“

Verkündungsdatum: 21.01.2026

Weser-Kurier vom 21. Januar 2026
Nordsee-Zeitung vom 21. Januar 2026

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Plan zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen – Bremen-Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Sitzung am 15.01.2026 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. Gleichzeitig hat diese Deputation dem Entwurf des Planes zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf des Änderungsplanes (Bearbeitungsstand: 04.12.2025) einschließlich Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 27.01.2026 bis 27.02.2026 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail unter planservice@bau.bremen.de.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 i. V. mit Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplanes personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung verfügbar:

Umwelt

-        Umweltbericht als Teil der Begründung mit der Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen in den Themenfeldern Biotope, Bäume, Tiere, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Stadt- und Landschaftsbild, Menschen und Kulturgüter.

-        Berichte zu Klimaanpassungsbelangen sowie zur Energie und zum Klimaschutz.

-        Standortalternativprüfung.

Natur- und Artenschutz

-        Untersuchungen und Berichte zu Brutvögeln, Fledermäusen und Amphibien.

-        Untersuchungen und Berichte zum Naturschutz, Wald, Baumbestand und Baumschutz, zur Landschaft sowie eine Biotoptypenkartierung und Erfassung der Rote-Liste-Arten bezüglich Flora und Gewässer.

-        Berichte zu den Kompensationsflächen und -maßnahmen.

Boden/Altlasten

-        Dokumentationen, Untersuchungen sowie Beurteilungen zum Baugrund, den Bodenverhältnissen, Schadstoffen, Altlasten sowie archäologischen Bodenbefunden.

-        Konzepte zur Baugrundverbesserung sowie zum Bodenschutz.

Immissionen (Lärm/Abgase)

-        Untersuchungen und Prognoserechnungen zu Lärm sowie Abgasen.

Wasser

-        Untersuchungen zum Grundwasser und zum Grundwasserschutz sowie zur Trinkwasserversorgung.

-        Untersuchungen und Konzepte zum Umgang mit Entwässerung, Hochwasser und Regenwasserbewirtschaftung.

-        Retentionsraumgestaltung zur Entwässerung.

Bremen, den 15.01.2026, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung