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Flächennutzungsplan Bremen - 6. Änderung - Bremen-Osterholz (Ellener Hof)

Verkündungsdatum: 12.09.2018

Weser-Kurier vom 12. September 2018

Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes Bremen
6. Änderung   Bremen-Osterholz (Ellener Hof) -

Die Stadtbürgerschaft hat am 28. August 2018 den Flächennutzungsplan Bremen, 6. Änderung – Bremen-Osterholz (Ellener Hof) - beschlossen.

Der Plan über die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung kann beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Bremen, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweis:
Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) – Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften – werden

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtgemeinde Bremen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.


Bremen, den 04.09.2018, Der Senat