Sie sind hier:

Genehmigung für den Betrieb einer Abfallumschlagsanlage auf dem Grundstück Neustädter Hafen

Verkündungsdatum: 28.07.2016

Weser-Kurier vom 28. Juli 2016

Genehmigung für den Betrieb einer Abfallumschlagsanlage
auf dem Grundstück Neustädter Hafen

Mit Bescheid vom 25. Juli 2016 wurde der Firma BLG CARGO Logistics GmbH, Neustädter Hafen – Terminal 21/ Senator- Borttscheller- Straße, 28197 Bremen gemäß §§ 4 Absatz 1 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Genehmigung erteilt, im stadtbremischen Neustädter Hafen, eine Container-Umschlagsanlage für Abfälle zu betreiben.

Der Genehmigungsbescheid mit Begründung liegt mit einer Ausfertigung der Unterlagen in der Zeit vom 1. August 2016 bis zum 31. August 2016 beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Wegesende 23, 28195 Bremen, Zimmer 362a, Block E, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Der Genehmigungsbescheid ist dem Träger des Vorhabens und den bekannten Betroffenen zugestellt worden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Bremen, den 25.07.2016