Verkündungsdatum: 17.02.2026
Die Lloyd Werft Bremerhaven GmbH, Brückenstraße/ Bückingstraße, 27568 Bremerhaven, beabsichtigt, auf dem Grundstück Brückenstraße / Bückingstraße, 27568 Bremerhaven (Gemarkung Überseehafen, Flur 15, Flurstücke 1/31, 1/20, 1/18, 1/21, 1/8, 1/14, 1/9, 6/3, 1/36, 1/22, 1/38, 1/37, 3/43, 3 /44, 2/6, 16, 15, 2/8, 2/9, 2/10, 2/11, 24, 3/39, Flur 16, Flurstücke 6/39 und Flur 23, Flurstücke 5/34, 5/31, 4, 8/4, 8/6, 5/13) eine Anlage zum Recyceln von Schiffen zu errichten und zu betreiben.
Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zum Recyceln von Schiffen.
Die Behandlungskapazität nicht gefährlicher Abfälle soll 200 t/d betragen.
Die Behandlungskapazität gefährlicher Abfälle soll 200 t/d betragen.
Die Maximallagermenge nicht gefährlicher Abfälle soll 50.000 t betragen, die Maximallagermenge gefährlicher Abfälle soll ebenso 50.000 t betragen.
Die Gesamtlagermenge für Eisen- und Nichteisenschrotte soll 27.155 t betragen.
Das Vorhaben ist nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den Nummern 8.11.2.1 GE, 8.11.2.4 V, 8.12.1.1 GE, 8.12.2 V und 8.12.3.1 G des Anhangs 1 zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft führt das Genehmigungsverfahren durch.
Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht gemäß Nummer 8.7.1.1 des Anhangs 1 die Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Das Ergebnis dieser Vorprüfung wird gemäß § 20 UVPG im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Bremen (https://www.uvp-verbund.de/portal/) bekannt gegeben.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG i. V. m. §§ 18, 19 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung erscheint in den örtlichen Tageszeitungen (Weser-Kurier und Nordseezeitung) und ist einzusehen auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de, auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremerhaven.de und auf der Internetseite www.wesermarsch.de/aktuelles/bekanntmachungen/.
Der Antrag und die Unterlagen werden einen Monat bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, An der Reeperbahn 2 in 28217 Bremen von
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr ausgelegt.
Der Antrag wird ferner bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen – Dienstort Bremerhaven -, Lange Straße 119 in 27580 Bremerhaven von montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr ausgelegt.
Die Auslegungsfrist beginnt am 26.02.2026 und endet am 26.03.2026.
Während dieser Zeit und bis zu einem Monat nach Beendigung der Auslegung können gegen das Vorhaben Einwendungen schriftlich oder elektronisch (zulassungsverfahren-krwg@umwelt.bremen.de) bei der vorgenannten Behörde erhoben werden. Die Einwendungsfrist beginnt mit der Auslegung am 26.02.2026 und endet mit Ablauf des 26.04.2026. Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Erteilung der Genehmigung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.
Die schriftliche oder elektronische Einwendung muss den Namen und die Anschrift des Einwenders tragen. Die Einwendungen werden der Antragstellerin und den Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist, bekannt gegeben. Vor der Bekanntgabe der Einwendungen kann auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese nicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Bremen, den 17.02.2026, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft