Sie sind hier:
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Mitteilung der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven an empfangende Stellen über erfolgte Datenlöschungen gemäß § 58 Abs. 4 S.1 Bremisches Polizeigesetz

Mitteilung der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven an empfangende Stellen über erfolgte Datenlöschungen gemäß § 58 Abs. 4 S.1 Bremisches Polizeigesetz

Verkündungsdatum: 16.03.2022

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 16. März 2022

Mitteilung der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven an empfangende Stellen über erfolgte Datenlöschungen gemäß § 58 Abs. 4 S.1 Bremisches Polizeigesetz

Im Zeitraum vom 07.01.2019 bis 29.07.2021 ist es bei der Polizei Bremen und Ortspolizeibehörde Bremerhaven in Einzelfällen aus dem Vorgangsbearbeitungssystem @rtus zu Übermittlungen von personenbezogenen Daten an empfangende  Stellen gekommen, die bereits hätten gelöscht sein müssen. Eine Recherche der Empfänger ist technisch bedingt nicht mehr möglich, sodass die empfangenden Stellen gebeten werden, ihren Datenbestand auf Datenschutzkonformität zu überprüfen.

Bremen, den 11.03.2022, Der Polizeipräsident der Polizei Bremen, Der Direktor der Ortspolizeibehörde Bremerhaven