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Nachwahl von zwei stellvertretenden Mitgliedern des Förderungsausschusses

Verkündungsdatum: 07.02.2015

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 7. Februar 2015

Nachwahl von zwei stellvertretenden Mitgliedern des Förderungsausschusses

Aufgrund von Personalveränderungen sind im Förderungsausschuss zwei Positionen von stellvertretenden Mitgliedern nachzubesetzen.

Der Förderungsausschuss gibt der Senatorin für Bildung und Wissenschaft Empfehlungen in grundsätzlichen Fragen der Förderung.

Dem Förderungsausschuss gehören an:

Vertreter/innen anerkannter Einrichtungen der Weiterbildung, Vertreter/innen nicht anerkannter Einrichtungen, Vertreter/innen der Hochschulen, Vertreter/innen des Landes und der Stadtgemein­den Bremen und Bremerhaven sowie ein Vertreter/ eine Vertreterin der Senatorin für Bildung und Wissenschaft.

Gemäß § 10 des Gesetzes über die Weiterbildung im Lande Bremen werden hiermit Vertre­ter/innen von nicht anerkannten Einrichtungen um eine Bewerbung gebeten.

Die (stellvertretenden) Mitglieder des Förderungsausschusses werden vom Landesausschuss für Weiterbildung gewählt.

Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen werden hiermit aufgefordert, entsprechende Vor­schläge oder Bewerbungen schriftlich einzureichen.

Nach § 9 Abs. 9 ist bei der Zusammensetzung des Förderungsausschusses darauf hinzuwirken, dass die Geschlechter gleichmäßig vertreten sind, dies bitten wir bei Ihren Bewerbungen und Benennungen zu berücksichtigen.

Die Vorschläge und Benennungen sollen die schriftliche Bereitschaft der/s Vorgeschlagenen oder des Bewerbers/ der Bewerberin zur Wahl für den Förderungsausschuss zu kandidieren enthalten und bis zum 27. Februar 2015 (Datum des Poststempels) abgesandt sein. Die Bewerbungen und Vorschläge sollen erläutern, inwiefern von dem Bewerber/ der Bewerberin oder dem/der Vorgeschlagenen die Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Schreiben sind an die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Referat 23, Rembertiring 8-12, 28195 Bremen, zu richten.

Bremen, den 03.02.2015