Sie sind hier:

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 116

Verkündungsdatum: 29.06.2022

Weser-Kurier vom 29. Juni 2022

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 116

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 23. Juni 2022 beschlossen, für ein urbanes Gebiet am Sedanplatz in Bremen-Vegesack, zwischen Gerhard-Rohlfs-Str. Nr. 30–33, Bermpohlstr. Nr. 38–42 (rückwärtig), Kirchheide Nr. 51 – 55 (rückwärtig) und Am Sedanplatz Nr. 9 (rückwärtig) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,  aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 116 mit Vorhaben- und Erschließungsplan). Der Planentwurf kann auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Bremen, den 27.06.2022