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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 116

Verkündungsdatum: 29.11.2022

Weser-Kurier vom 29. November 2022

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 116

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 24. November 2022 beschlossen, für ein urbanes Gebiet am Sedanplatz in Bremen-Vegesack, zwischen Gerhard-Rohlfs-Straße Nr. 30 – 33, Bermpohlstraße Nr. 38 – 42 (rückwärtig), Kirchheide Nr. 51 – 55 (rückwärtig) und Am Sedanplatz Nr. 9 (rückwärtig) den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes öffentlich auszulegen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 116 (Bearbeitungsstand 27.10.2022) einschließlich Begründung und wesentlicher, bereits vorliegender umweltbezogener Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom 12.12.2022 bis 18.01.2023 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat Stadtplanung und Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord), Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack, 1. Obergeschoss), 28757 Bremen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

Zusätzlich können die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden. Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, die Planunterlagen im Ortsamt Vegesack zu den dort geltenden Öffnungszeiten einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat Stadtplanung und Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord), Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Vegesack Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Bremen, den 25.11.2022