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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 126

Verkündungsdatum: 01.02.2018

Weser-Kurier vom 1. Februar 2018

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 126

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 126 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) zur Errichtung eines Studierendenwohnheims (Appartements) mit zwei Gebäuden zwischen der Ottostraße und der Kantstraße in Bremen-Neustadt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen (erneute öffentliche Auslegung).

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 15.12.2017) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 12. Februar 2018 bis 26. Februar 2018, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 in Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Neustadt/Woltmershausen, Neustadtscontrescarpe 44 in 28199 Bremen - nach vorheriger telefonischer Absprache unter Tel. Nr.: (0421) 361 16024 - Kenntnis zu nehmen.

Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Neustadt/Woltmershausen und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Baugesetzbuch). Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Die Amtliche Bekanntmachung ist auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de“ einzusehen. Des Weiteren können die Amtlichen Bekanntmachungen zu den üblichen Dienstzeiten in der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden (s.a. Brem.GBl. 2014 S. 551).

Bremen, 30. Januar 2018

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Bremen, den 30.01.2018

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