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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan (149)

Verkündungsdatum: 21.02.2020

Weser-Kurier vom 21. Februar 2020

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan (149)

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 149 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) in Bremen-Oberneuland für die Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes mit Einzelhandel an der Louis-Leitz-Straße und Kaspar-Faber-Straße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 20.12.2019) und die Begründung liegen in der Zeit vom 3. März 2020 bis 3. April 2020, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung während der Auslegungszeit unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden. Als zusätzlicher Service besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Oberneuland, Mühlenfeldstr. 16, 28355 Bremen, während der Dienststunden (telefonische Voranmeldung unter 0421/361-11854 ist erforderlich) Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Oberneuland Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 149 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 149 am 13. Februar 2020 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 13.02.2020