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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 93 (Vorhaben- und Erschließungsplan)

Verkündungsdatum: 10.01.2015

Weser-Kurier vom 10. Januar 2015

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 93 (Vorhaben- und Erschließungsplan)

 

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 93 (Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung von drei Wohngebäuden an der Anna-Stiegler-Straße in Bremen-Kattenturm im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Planentwurf (Bearbeitungsstand: 19.11.2014) mit Begründung liegt in der Zeit vom 20. Januar 2015 bis 20. Februar 2015, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 93 einschließlich Begründung im Ortsamt Obervieland, Gorsemannstraße 26, 28277 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der genannten Zeit können beim Ortsamt Obervieland und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 93 

erteilt.

Während der öffentlichen Auslegung besteht nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Gelegenheit, in folgende Unterlagen beim Servicecenter Bau Einsicht zu nehmen:

·            Artenschutzrechtliche Einschätzung, Niels Dresing, Bremen, August 2014

·            Schattenwurfberechnung, BPW baumgart+partner, Bremen, Oktober 2014

·            Baumliste, BTÜB (Biologisch-Technische Überprüfung Baum E.V.), Bremen, August 2013

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 93 am 8. Januar 2015 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie hat ebenfalls am 8. Januar 2015 den Beschluss gefasst, dass der Planaufstellungsbeschluss der Deputation für Bau und Verkehr vom 8. Dezember 2005 zum Vorhaben- und Erschließungsplan 35 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Errichtung von zehn Reihenhäusern an der Anna-Stiegler-Straße/Anna-Klara-Fischer-Straße in Bremen-Obervieland aufgehoben wird und das entsprechende Bebauungsplanverfahren einzustellen ist.

Bremen, den 09.01.2015