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Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren „Deicherhöhung Rablinghausen zwischen Kreuzung Lankenauer Höft / Rablinghauser Deich bis Hohentorshafen“

Verkündungsdatum: 30.10.2020

Weser-Kurier vom 30. Oktober 2020

Korrektur der Amtlichen Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren „Deicherhöhung Rablinghausen zwischen Kreuzung Lankenauer Höft / Rablinghauser Deich bis Hohentorshafen“

Das Ende der Einwendungsfrist wurde in der Amtlichen Bekanntmachung falsch dargestellt. Hier die korrekte Einwendungsfrist:

Etwaige Einwendungen von Betroffenen oder Stellungnahmen von anerkannten Umweltverbänden sind bis spätestens einen Monat nach Beendigung der Auslegung, also bis zum 20.11.2020, bei der SKUMS, Obere Wasserbehörde, schriftlich oder nach vorheriger telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorzubringen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.

Bremen, den 27.10.2020