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Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasser-rechtliche Planfeststellungsverfahren für die Erhöhung des Landesschutzdeiches in Bremen Farge-West, Bernhardtring

Verkündungsdatum: 25.06.2022

Weser-Kurier vom 25. Juni 2022

Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren „Erhöhung des Landesschutzdeiches in Bremen Farge-West, Bernhardtring“

Auf Antrag des Bremischen Deichverbandes am rechten Weserufer (TdV) wird gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) der Plan für die Erhöhung des Landesschutzdeiches in Bremen Farge-West, Bernhardtring durch die obere Wasserbehörde der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mit Datum vom 23.06.2022 festgestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, den Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Verbänden und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt worden.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 28.06.2022 bis einschließlich 11.07.2022 aus und kann ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei folgenden Dienststellen eingesehen werden:

  • Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
    Obere Wasserbehörde
    An der Reeperbahn 2
    28217 Bremen
    Tel. (0421) 361 – 4959 oder 0421/361-26738
  • Ortsamt Blumenthal
    Landrat-Christians-Str. 99a
    28779 Bremen
    Telefon: 0421/361 – 67503 oder 0421/361 – 7424.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 BremVwVfG).

Der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Planunterlagen kann zudem ab sofort auf https://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/wasserwirtschaft__hochwasser__und_kuestenschutz/wasserrechtliche_planfeststellungs__und_plangenehmigungsverfahren-334276 eingesehen werden.

Bremen, den 24.06.2022