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  • Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Erneuerung der Nordmole in Bremerhaven  

Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Erneuerung der Nordmole in Bremerhaven  

Verkündungsdatum: 12.07.2025

Weser-Kurier vom 12. Juli 2025
Nordsee-Zeitung vom 12. Juli 2025

Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.07.2025 und die Rechtsbehelfsbelehrung werden gemäß § 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung §§ 5 Abs.1, 1 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) in Verbindung mit § 74 Abs. 5 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) nachfolgend öffentlich bekanntgegeben:

A        Entscheidung

1.   Planfeststellung 

Auf den Antrag der Freien Hansestadt Bremen (Land), vertreten durch die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (SWHT) (vormals: Senatorin für Wissenschaft und Häfen) vertreten durch das Sondervermögen Fischereihafen, vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, vom 08.02.2024 wird der Plan für die Erneuerung der Nordmole in Bremerhaven mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Nebenbestimmungen festgestellt.

Rechtsgrundlagen:

§§ 67 und 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den Vorschriften des UVPG.

2.   Festgestellte Planunterlagen (hier nicht abgedruckt)

3.   Nebenbestimmungen und Hinweise (hier nicht abgedruckt)

Der Planfeststellungsbeschluss enthält Inhalts- und Nebenbestimmungen insbesondere zu wasserwirtschaftlichen, naturschutzrechtlichen, abfall- und bodenschutzrechtlichen Belangen.

4.   Entscheidung über Einwendungen

Es sind gegen den Plan keine Einwendungen erhoben worden.

5.   Mit der Planfeststellung einkonzentrierte Entscheidungen

Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der not-wendigen Folgemaßnahmen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss entfaltet diesbezüglich gemäß § 5 Abs. 1 BremVwVfG in Verbindung mit § 1 BremVwVfG in Verbindung mit § 75 VwVfG Kon-zentrationswirkung. Damit sind alle anderen behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen durch diesen Beschluss mitumfasst.

Neben der folgenden aufgeführten Befreiung betrifft dies ausdrücklich auch die hier nicht aufgeführten anderen behördlichen Entscheidungen.

•      Befreiung von den Schutzbestimmungen des Naturschutzgebietes „Luneplate“ und des Biotopschutzes gemäß § 30 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG)

 6.   Kostenentscheidung

Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten des Verfahrens.

B        Begründung (hier nicht abgedruckt)

C        Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen erhoben werden.  

D       Hinweis zur Bekanntmachung und zur Auslegung

Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 15.07.2025 bis einschließlich 28.07.2025 während der Dienststunden ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei der folgenden Stelle zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

 Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Dienstort Bremerhaven

Bussestraße 27-29

27570 Bremerhaven

Telefon: 0471/596-13145

 

Zudem kann der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Planunterlagen ab sofort auf https://umwelt.bremen.de/umwelt/hochwasser-und-kuestenschutz-quantitative-wasserwirtschaft/wasserrechtliche-planfeststellungs-und-plangenehmigungsverfahren-334276 eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§§ 5 Abs. 1, 1 BremVwVfG in Verbindung mit § 74 Abs. 4 VwVfG).

Die Amtliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de einzusehen. Des Weiteren können die Amtlichen Bekanntmachungen zu den üblichen Dienstzeiten in der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden. (s. a. BremGBl. 2014 S. 551).

 

Bremerhaven, den 07.07.2025, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft