Sie sind hier:
  • Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren „Gewässerausbau im Bereich des Röhrichtbiotops auf dem Betriebsgrundstück der ArcelorMittal Bremen GmbH“ in Bremen

Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren „Gewässerausbau im Bereich des Röhrichtbiotops auf dem Betriebsgrundstück der ArcelorMittal Bremen GmbH“ in Bremen

Verkündungsdatum: 17.02.2024

Weser-Kurier vom 17. Februar 2024

Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren „Gewässerausbau im Bereich des Röhrichtbiotops auf dem Betriebsgrundstück der ArcelorMittal Bremen GmbH“ in Bremen

Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses vom 08.02.2024 und die Rechtsbehelfsbelehrung werden nachfolgend öffentlich bekanntgegeben, § 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit 74 Abs. 5 Satz 2 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG):

A. Entscheidung

  1. Planfeststellung

    Aufgrund des Antrages der ArcelorMittal Bremen GmbH vom 04.04.2022 in der Fassung des Änderungsantrages vom 01.09.2023 wird der vorgelegte Plan für einen Gewässerausbau (vollständige Beseitigung) im Bereich des Röhrichtbiotops auf dem Betriebsgrundstück der ArcelorMittal Bremen GmbH in Bremen mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen und Nebenbestimmungen festgestellt.

    Die sofortige Vollziehung des Plans wird nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

    Rechtsgrundlagen:

    §§ 67 und 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den Vorschriften des UVPG.


  2. Festgestellte Planunterlagen (hier nicht abgedruckt)

  3. Nebenbestimmungen und Hinweise (hier nicht abgedruckt)

    Der Planfeststellungsbeschluss enthält Inhalts- und Nebenbestimmungen insbesondere zu wasserwirtschaftllichen, naturschutzrechtlichen, abfall- und bodenschutzrechtlichen Belangen.

  4. Entscheidung über Einwendungen

    Es sind gegen den Plan keine Einwendungen erhoben worden.


  5. Mit der Planfeststellung einkonzentrierte Entscheidungen

    Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen festgestellt. Der Beschluss entfaltet gemäß § 75 BremVwVfG Konzentrationswirkung. Damit sind alle anderen vorhabenbezogenen behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen durch diesen Beschluss mitumfasst.

    Neben den folgenden aufgeführten Befreiungen, Erlaubnissen und Genehmigungen betrifft dies ausdrücklich auch die hier nicht aufgeführten anderen behördlichen Entscheidungen.

    • Ausnahme gemäß § 30 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom Verbot des § 30 Abs. 2 BNatSchG

    • Befreiung gemäß § 74 Bremisches Wassergesetz (BremWG) für die Inanspruchnahme der Hochwasserschutzanlage mit der Sandeinspülvorrichtung

    • Benutzungserlaubnis gemäß § 10 WHG für die Einleitung des abgepumpten Wassers in das Grabensystem sowie für die Entnahme von Wasser aus der Weser und Wiedereinleitung in die Weser
    • Baugenehmigung gemäß § 64 Bremische Landesbauordnung (BremLBO) für die Geländeaufhöhung


  6. Kostenentscheidung

    Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten des Verfahrens.

B. Begründung (hier nicht abgedruckt)

C. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen erhoben werden.

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden. Der Antrag ist beim Gericht der Hauptsache, also dem Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen zu stellen.

D. Hinweis zur Bekanntmachung und zur Auslegung

Der Planfeststellungsbeschluss samt einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen kann gem. § 74 Abs. 4 BremVwVfG in der Zeit vom 20.02.2024 bis einschließlich 04.03.2024 ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei folgenden Stellen eingesehen werden:

Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
Telefon: 0421/361-2425

Ortsamt Burglesum
Oberreihe 2, 28717 Bremen
Telefon: 0421/361-7110

Zudem kann der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Planunterlagen ab sofort auf https://umwelt.bremen.de/umwelt/wasserwirtschaft-hochwasser-und-kuestenschutz/wasserrechtliche-planfeststellungs-und-plangenehmigungsverfahren-334276 eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 BremVwVfG).

Bremen, den 13.02.2024, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Weitere Informationen