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Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren „Hochwasserschutz Columbusinsel Bremerhaven“

Verkündungsdatum: 22.12.2018

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 22. Dezember 2018

Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren „Hochwasserschutz Columbusinsel“ in Bremerhaven

Im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Erhöhung des Hochwasserschutzes auf der Columbusinsel Bremerhaven wurde mit Bescheid vom 18.12.2018 gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 74 Abs. 1 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes der Plan festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens zugestellt worden. Es wurden im Verfahren zwei Einwendungen erhoben. Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 02.01.2019 bis einschließlich 15.01.2019 während der Dienststunden bei folgenden Stellen zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

  • Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
    Zimmer EA 4
    Bussestraße 27-29
    27570 Bremerhaven
  • Magistrat Bremerhaven
    Stadtplanungsamt
    1.OG
    Raum 109
    Fährstraße 20
    27568 Bremerhaven

Öffnungszeiten: montags 9.00 – 17.00 Uhr; dienstags – donnerstags  09.00 – 15.00 Uhr, freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz).

Bremen, den 18.12.2018