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Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Sanierung der Westkaje im Kaiserhafen zur Ermöglichung des Konverterbaus in Bremerhaven

Verkündungsdatum: 07.02.2026

Weser-Kurier vom 07. Februar 2026
Nordsee-Zeitung vom 07. Februar 2026

Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2026 und die Rechtsbehelfsbelehrung werden gemäß § 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 74 Abs. 5 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) nachfolgend öffentlich bekanntgegeben:

A        Entscheidung

1.   Planfeststellung 

Auf den Antrag der Freien Hansestadt Bremen (Land), vertreten durch die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (SWHT) vertreten durch das Sondervermögen Hafen, vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, vom 21.03.2025 sowie den Änderungsantrag vom 10.10.2025 wird der Plan für die Sanierung der Westkaje im Kaiserhafen zur Ermöglichung des Konverterbaus in Bremerhaven mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Nebenbestimmungen festgestellt.

Rechtsgrundlagen:

§§ 67 und 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den Vorschriften des UVPG.

2.   Festgestellte Planunterlagen (hier nicht abgedruckt)

3.   Nebenbestimmungen und Hinweise (hier nicht abgedruckt)

Der Planfeststellungsbeschluss enthält Inhalts- und Nebenbestimmungen insbesondere zu wasserwirtschaftlichen, naturschutzrechtlichen, abfall- und bodenschutzrechtlichen Belangen.

4.   Entscheidung über Einwendungen

Es sind gegen den Plan keine Einwendungen erhoben worden.

5.   Mit der Planfeststellung einkonzentrierte Entscheidungen

Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der not-wendigen Folgemaßnahmen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss entfaltet diesbezüglich gemäß § 75 VwVfG Kon-zentrationswirkung. Damit sind alle anderen behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen durch diesen Beschluss mitumfasst.

 

Neben der folgenden aufgeführten Entwässerungsbaugenehmigung betrifft dies ausdrücklich auch die hier nicht aufgeführten anderen behördlichen Entscheidungen.

•      Entwässerungsbaugenehmigung der hanseWasser Bremen GmbH gemäß § 12a Entwässerungsortsgesetz für eine Grundstücksentwässerungsanlage mit Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen

 

6.   Kostenentscheidung

Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten des Verfahrens.

B        Begründung (hier nicht abgedruckt)

C        Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen erhoben werden.

 D        Hinweis zur Bekanntmachung und zur Auslegung

Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 10.02.2026 bis einschließlich 23.02.2026 während der Dienststunden ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei der folgenden Stelle zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

 

  • Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Dienstort Bremerhaven

Bussestraße 27-29

27570 Bremerhaven

Telefon: 0421/361 13145

 

Zudem kann der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Planunterlagen ab sofort auf https://umwelt.bremen.de/umwelt/hochwasser-und-kuestenschutz-quantitative-wasserwirtschaft/wasserrechtliche-planfeststellungs-und-plangenehmigungsverfahren-334276 eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 VwVfG).

Die amtliche Bekanntmachung ist auch auf den Internetseiten www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de und www.amtliche-bekanntmachungen.bremerhaven.de einzusehen. Des Weiteren können die amtlichen Bekanntmachungen zu den üblichen Dienstzeiten in der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden. (s. a. BremGBl. 2014 S. 551).

Bremerhaven, den 06.02.2026, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft