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Öffentliche Auslegung von zwei Anträgen auf Einrichtung von zwei Innovationsbereichen im Rahmen des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (BGSED) „BID Ansgari“ sowie „BID Sögestraße“

Verkündungsdatum: 02.09.2022

Weser-Kurier vom 2. September 2022

Öffentliche Auslegung von zwei Anträgen auf Einrichtung von zwei Innovationsbereichen im Rahmen des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (BGSED) „BID Ansgari“ sowie „BID Sögestraße“

Zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren in Bremen sollen die Innovationsbereiche „BID Ansgari“ und „BID Sögestraße“ eingerichtet werden. Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa legt die beiden Anträge der CS-City-Service GmbH als Aufsichtsbehörde der Stadtgemeinde Bremen gemäß § 5 Abs. 6 BGSED vom 18. Juli 2006 (Brem.GBl. S. 350), zuletzt geändert am 27.05.2014 (Brem.GBl. S. 280), öffentlich aus.

Beide Anträge (Gebietsabgrenzungen, Maßnahmen- und Finanzierungskonzepte) werden in der Zeit vom 9. September 2022 bis 8. Oktober 2022 montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Zweite Schlachtpforte 3, 28195 Bremen, im Bereich des Pförtners, öffentlich ausgelegt.

Die Antragsunterlagen können außerdem im Internet unter www.ansgari-bid.de und www.bid-soegestrasse.de eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen zu dem ausliegenden Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa – Referat 11 – Zweite Schlachtpforte 3, 28195 Bremen, vorgebracht werden. Für Auskünfte und Beratungen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bereichs 110 (Handel/Stadtteilzentren) nach Vereinbarung zur Verfügung.

Hinweis: Die Eigentümer der im Innovationsbereich gelegenen Grundstücke haben während der Auslegungszeit das Recht, der Einrichtung des Innovationsbereiches zu widersprechen. Widersprüche sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa unter der oben genannten Anschrift einzulegen.

Bremen, den 30.08.2022