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Öffentliche Zustellung einer Plangenehmigung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) für die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Planfeststellungsbehörde

Verkündungsdatum: 27.07.2022

Weser-Kurier vom 27. Juli 2022

Öffentliche Zustellung einer Plangenehmigung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) für die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Planfeststellungsbehörde

Empfänger: Vertretungsberechtigte der Bremer Bau Union GmbH (HRB 3879)

Der oder den vorgenannten Personen ist folgendes Dokument zuzustellen:

Plangenehmigung gemäß § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zur Planänderung für die Inanspruchnahme einer Fläche an der Heinrich-Plett-Allee (Flurstück 224/5, VL 65 in Bremen, Größe 197 qm) im Zuge des Baues der Anbindung Süd – Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich Linie 8 bis Landesgrenze -, Aktenzeichen 600-3-04-02/Linie 1+8/53-5.

Das oben bezeichnete Schriftstück wird den o.g. Empfängern hiermit öffentlich zugestellt.

Das Schriftstück wurde bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat 53, Planfeststellungsbehörde, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Zimmer 805, hinterlegt und kann von den Berechtigten gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises nach vorheriger Vereinbarung (Telefon 0421/361-9733 oder E-Mail heike.groneberg@bau.bremen.de) eingesehen werden.

Durch diese Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 10 Absatz 2 letzter Satz VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Bremen, den 22.07.2022