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Online-Konsultation im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren „Deicherhöhung Rablinghausen zwischen Kreuzung Lankenauer Höft / Rablinghauser Deich bis Hohentorshafen“

Verkündungsdatum: 22.05.2021

Weser-Kurier vom 22. Mai 2021

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren „Deicherhöhung Rablinghausen zwischen Kreuzung Lankenauer Höft / Rablinghauser Deich bis Hohentorshafen“

Information über die Durchführung einer Online-Konsultation gemäß § 73 Abs. 6 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) und § 5 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) in Verbindung mit § 74 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und § 9 Abs. 1 Satz 4 des UVPG in der Fassung dieses Gesetzes, die vor dem 16. Mai 2017 galt (UVPG a.F.)

Der Deichverband am linken Weserufer (DVL) hat die wasserrechtliche Planfeststellung für die Erhöhung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen in Bremen Rablinghausen gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff. BremVwVfG am 03.09.2020 bei der Oberen Wasserbehörde der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS) als zuständige Planfeststellungsbehörde beantragt.

Bereits am 30.11.2016 informierte die Planfeststellungsbehörde den Träger des Vorhabens (TdV) über die beizubringenden Unterlagen nach § 5 UVPG a. F., so dass hier gem. § 74 Abs. 2 UVPG das UVPG in der Fassung dieses Gesetzes, das vor dem 16 Mai 2017 galt (UVPG a.F.), anzuwenden ist.

Vom 21.09.2020 bis 20.10.2020 lagen die Planunterlagen zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit bei der Planfeststellungsbehörde aus. Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endete am 03.11.2020.

Die Anhörung wird nun durch eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 PlanSiG fortgesetzt. Die Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin, der aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen entfällt.

Im Rahmen der Online-Konsultation werden dem TdV und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in pseudonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierzu wurden durch die Planfeststellungsbehörde alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen geprüft und in jeweils einer Synopse aufbereitet.

Der TdV und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden durch die Planfeststellungsbehörde hinsichtlich der Modalitäten der Online-Konsultation individuell schriftlich benachrichtigt.

Die zur Teilnahme außerdem berechtigten sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum Ende der Online-Konsultation bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Obere Wasserbehörde, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen schriftlich oder per Mail unter der E-Mail-Adresse: tanja.ahrens@umwelt.bremen.de, den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.

Die zur Teilnahme Berechtigten haben die Gelegenheit, sich die Synopsen

vom 02.06.2021 bis einschließlich 15.06.2021

anzusehen und sich schriftlich bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Obere Wasserbehörde, Referat 34, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: tanja.ahrens@umwelt.bremen.de zu äußern.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die Verfahrensbeteiligten und die Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, beschränkt.

  • Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem freigestellt. Bei Nichtteilnahme am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Unabhängig von der Teilnahme wird die Planfeststellungsbehörde die in den Stellungnahmen vorgebrachten Argumente sowie die in den Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und über diese entscheiden.

  • Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist nicht erforderlich.

  • Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet, d.h. über die bereits vorgebrachten Argumente können keine neuen Sachargumente vorgebracht und im Verfahren berücksichtigt werden.

  • Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG). Die Einwendungsfrist ist am 03.11.2020 abgelaufen. Alle erst danach eingegangenen Einwendungen sind, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, verspätet und gemäß § 73 Abs. 4 Satz 3 BremVwVfG im weiteren Planfeststellungsverfahren ausgeschlossen.

  • Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist auch durch einen Bevollmächtigten möglich. Hierzu ist eine entsprechende Vollmacht auszustellen und der Planfeststellungsbehörde unter o. g. Adresse unverzüglich zuzuleiten.

  • Mit dem Abschluss der Online-Konsultation ist das Anhörungsverfahren beendet.

  • Die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation entstehenden Kosten, auch die für einen Bevollmächtigten, werden nicht erstattet.

  • Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens werden u.a. auch personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) zur Durchführung des Verfahrens automatisiert verarbeitet.

Die Planfeststellungsbehörde wird alle im Rahmen der Online-Konsultation eingehenden Äußerungen einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben dem DVL als Träger des Vorhabens zur Stellungnahme zuleiten.

Soweit Name und Anschrift bei Weiterleitung der Einwendung an den DVL unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Rahmen der Äußerung hinzuweisen. In diesem Fall sind die Gründe mitzuteilen, welche Nachteile durch die Weitergabe der Daten befürchtet werden.

  • Die Planunterlagen können seit dem 21.09.2020 auch über die Internetseite

https://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/wasserwirtschaft__hochwasser__und_kuestenschutz/wasserrechtliche_planfeststellungs__und_plangenehmigungsverfahren-334276 eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegenen Unterlagen in Papierform (§ 27a Abs. 1 S. 4 VwVfG).

Diese Amtliche Bekanntmachung wird gem. § 73 Abs. 6 Satz 2 BremVwVfG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 UVPG a.F. ortsüblich bekannt gemacht.

Bremen, den 20.05.2021