Sie sind hier:

Plan zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen-Vegesack (Teichquartier)

Verkündungsdatum: 13.06.2020

Weser-Kurier vom 13. Juni 2020

Plan zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen-Vegesack (Teichquartier)

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Plan zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen Vegesack (Teichquartier) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen. Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat in ihrer Sitzung am 28. Mai 2020 den Beschluss gefasst, die Darstellungen des Flächennutzungsplanes in dem bezeichneten Bereich zu ändern (Planaufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des FNP). Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Änderungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Da der geplante Bebauungsplan 1567 zur Errichtung von ca. 82 Wohneinheiten von den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) abweicht, ist eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (13. Änderung) notwendig.

Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Errichtung von ca. 82 Wohneinheiten in Bremen Vegesack planerisch vorbereitet. Die Flächen werden als Wohn- und Mischbauflächen sowie als Grünflächen dargestellt.

Der Entwurf des 13. Änderungsplanes des Flächennutzungsplanes (Bearbeitungsstand: 20.02.2020) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 22. Juni 2020 bis 3. August 2020 montags bis mittwochs von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie empfohlen, telefonisch unter 0421 361 18666 oder per E-Mail unter bauleitplanung@bbn.bremen.de einen Termin abzustimmen.

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann vom Entwurf des Planes zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden. Auf Grund der Corona-Pandemie wird empfohlen, von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch zu machen.

Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen mit Begründung im Ortsamt Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Str. 62 in 28757 Bremen Kenntnis zu nehmen. Auf Grund der Corona-Pandemie wird empfohlen telefonisch unter 0421 361 7222 einen Termin abzustimmen.

Während der Auslegungsfrist können beim Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail unter bauleitplanung@bbn.bremen.de abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können und dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf 1567 oder zum Entwurf der 13. FNP-Änderung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Beim Bauamt Bremen-Nord werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind nur beim Bauamt Bremen-Nord verfügbar; es handelt sich um diejenigen Arten umweltbezogener Informationen, die im zeitgleichen Verfahren für den Bebauungsplan 1567 unter www.bauleitplan.bremen.de verfügbar sind:

- Umwelt allgemein
Umweltbericht mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Ortsbild, Schutzgebiete und Wald mit weiteren Informationen über Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich.

- Grünordnung
Naturschutz und Landschaftsplanung – Grünordnungsplan zum Bebauungsplan 1567 (Landschaft & Plan Margarita Borgmann-Voss – ehem. Rüppel & Partner, Februar 2020)

- Natur- Artenschutz
Biotoptypenkartierung – Dokumentation der vegetationskundlichen Untersuchungen 2019 (Dipl. Geogr. Karin Hobrecht)
Artenschutz – Fachbeitrag Fauna – Untersuchung 2018 (Ökologis Umweltanalyse und Landschaftsplanung GmbH)

- Verkehr
Verkehrserzeugung: Bauvorhaben Bebauungsplan 1567 in Bremen-Aumund - Verkehrliche Untersuchung, November 2018 (VR Verkehrs- und Regionalplanung GmbH Lilienthal)

- Boden/ Altlasten
Boden - Orientierende Altlastenuntersuchung „Teichquartier“ in Bremen Aumund, (Dr. Pirwitz Umweltberatung, März 2018)
Ergänzende Altlastenuntersuchung „Teichquartier“ in Bremen-Aumund (Dr. Pirwitz Umweltberatung, März 2019)
Boden - Stellungnahme des Geologischen Dienstes für Bremen zum Aufbau des Bodens im Plangebiet des Bebauungsplanes 1567, April 2019)
Boden - Historische Recherche der ehemaligen Ziegelei der Fa. Thielen westlich der Meinert-Löffler-Str, Bremen (Dr. Pirwitz Umweltberatung 13.02.2020)
Schadstoffuntersuchung Teichquartier, Bremen-Aumund (Dr. Pirwitz Umweltberatung, August 2019)
Sanierungsvereinbarung zur Herstellung des Bodens für eine Wohnbebauung zwischen der M-Projekt GmbH & Co. KG. und der Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, 27. März 2020

- Schallimmissionen
Schalltechnische Stellungnahme für die Ermittlung der Ziel- und Quellverkehre für das neue Wohngebiet zur Abschätzung der Verkehrslärmfernwirkung, für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1567 „Teichquartier“ in 28755 Bremen, Januar 2020 (T&H Ingenieure GmbH)

Bremen, den 10.06.2020

Weitere Informationen