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  • Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1568 für ein Gebiet Gebiet in Bremen-Vegesack östlich Fährer Flur, südlich Aumunder Heide (rückwärtige Grundstücksgrenzen), westlich Ludwig-Jahn–Straße und nördlich Freizeitbad Vegesack

Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1568 für ein Gebiet Gebiet in Bremen-Vegesack östlich Fährer Flur, südlich Aumunder Heide (rückwärtige Grundstücksgrenzen), westlich Ludwig-Jahn–Straße und nördlich Freizeitbad Vegesack

Verkündungsdatum: 25.04.2018

Weser-Kurier vom 25. April 2018

Bebauungsplan 1568

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 19.04.2018 beschlossen, dass für ein Gebiet in Bremen-Vegesack östlich Fährer Flur, südlich Aumunder Heide (rückwärtige Grundstücksgrenzen), westlich Ludwig-Jahn–Straße und nördlich Freizeitbad Vegesack ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll (Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1568). Die Planaufstellung soll gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.

Bremen, den 23.04.2018