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Planaufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 103 („Verbrauchermarkt Bremerhavener Heerstraße 42-46“)

Verkündungsdatum: 07.03.2015

Weser-Kurier vom 7. März 2015

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 103
für ein Gebiet in Bremen-Burglesum
zum Vorhaben „Verbrauchermarkt Bremerhavener Heerstraße 42-46“

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie hat am 05.03.2015 beschlossen, dass für ein Gebiet in Bremen-Burglesum, westlich der Bremerhavener Heerstraße, ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll (Planaufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 103 (mit Vorhabenplan 103) zum Vorhaben „Verbrauchermarkt Bremerhavener Heerstraße 42-46“).

Bremen, den 06.03.2015