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  • Planfeststellung für das Bauvorhaben „Änderung des Kreuzungsbauwerkes über die Strecke 2200“, Bahn-km 5,472 bis 6,680 der Strecke 1404 Abzw Gabelung – Sagehorn in der Freien Hansestadt Bremen

Planfeststellung für das Bauvorhaben „Änderung des Kreuzungsbauwerkes über die Strecke 2200“, Bahn-km 5,472 bis 6,680 der Strecke 1404 Abzw Gabelung – Sagehorn in der Freien Hansestadt Bremen

Verkündungsdatum: 05.06.2023

Weser-Kurier vom 5. Juni 2023

Planfeststellung für das Bauvorhaben „Änderung des Kreuzungsbauwerkes über die Strecke 2200“, Bahn-km 5,472 bis 6,680 der Strecke 1404 Abzw Gabelung – Sagehorn in der Freien Hansestadt Bremen

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Hannover, vom 12.04.2023, Az. 581ppi/015-200#014, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 12.06.2023 bis 23.06.2023 in der Stadtgemeinde Bremen im Ortsamt Hemelingen, Godehardstraße 19, 28309 Bremen, während der folgenden Zeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

von Montag bis Donnerstag

von 09.00 bis 15.00 Uhr

am Freitag

von 09.00 bis 13.00 Uhr

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, Herschelstraße 3, 30159 Hannover eingesehen werden.

Er kann des Weiteren auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter EBA - Anhörungsverfahren (bund.de) eingesehen werden.

Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Bremen, den 30.05.2023