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Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz; Änderung der Verkehrsstation Bremen-Oberneuland - Erörterungstermin -

Verkündungsdatum: 07.02.2019

Weser-Kurier vom 7. Februar 2019

Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz;
Änderung der Verkehrsstation Bremen-Oberneuland

Im Planfeststellungsverfahren für das o. g. Vorhaben findet ein Erörterungstermin statt.

Der Erörterungstermin beginnt am 15.02.2019 um 9:30 Uhr und findet im Sitzungssaal 1.07 beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, statt.

Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem freigestellt, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich gemacht:
http://www.bauumwelt.bremen.de/verkehr/oeffentliche_bekanntmachungen-3827

Bremen, den 04.02.2019

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