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Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz für das Bauvorhaben „Bf. Bremen-Oberneuland: Änderung der Verkehrsstation“

Verkündungsdatum: 15.01.2020

Weser-Kurier vom 15. Januar 2020

Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz
für das Bauvorhaben „Bf. Bremen-Oberneuland: Änderung der Verkehrsstation“,
Bahn-km 251,007 bis 251,990 der Strecke 2200 Wanne-Eickel – Hamburg
in der Stadtgemeinde Bremen

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Hannover, vom 02.01.2020, Az. 581ppi/012-2018#012, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 27. Januar 2020 bis einschließlich 10. Februar 2020 im Ortsamt Oberneuland, Mühlenfeldstr. 16, 28355 Bremen während der Dienststunden (telefonische Voranmeldung unter 0421/361-11854 ist erforderlich) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, Herschelstraße 3, 30159 Hannover, eingesehen werden.

Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Bremen, den 10.01.2020