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Teilentwidmung in Bremen – Burgdamm Helsingborger Platz und Helsingborger Straße (Teil)

Verkündungsdatum: 01.08.2025

Weser-Kurier am 01. August 2025

Gemäß § 7 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341─2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2022 (BGBl. I S. 520), werden folgende Flächen in Bremen-Burgdamm für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr einschließlich des Linienbusverkehrs des ÖPNV entwidmet:

  1. Helsingborger Platz südlich der Wendeschleife Helsingborger Straße Ecke Göteborger Straße bis zum südlichen Übergang in die Helsingborger Straße und
  2. die Helsingborger Straße südlich des Helsingborger Platzes bis nördlich der Einmündung der Kopenhagener Straße.

 

Im Rahmen dieser Zweckbestimmung darf dieser Teilbereich nach Maßgabe des Straßenverkehrsrechts weiterhin benutzt werden für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung, soweit im Einzelfall ein unabweisbares Bedürfnis zur Benutzung mit Kraftfahrzeugen besteht.

§ 35 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bleibt unberührt. 

Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt im öffentlichen Interesse zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen der Verkehrswende und klimagerechten Anpassung von Verkehrsflächen sowie zur Attraktivitätssteigerung der Nahmobilität und Verbesserung der Lebensqualität im Quartier.

Die Teilentwidmung wird mit ihrer örtlichen Kenntlichmachung durch Verkehrszeichen nach Rechtskraft dieser Verfügung wirksam.

Die Teilentwidmungsfläche ist in einem Plan angelegt.

Diese Teilentwidmungsverfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 29.07.2025, Amt für Straßen und Verkehr

Anlagen