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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 109

Verkündungsdatum: 18.12.2019

Weser-Kurier vom 18. Dezember 2019

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 109

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 28. November 2019 beschlossen, dass für ein Gebiet in Bremen-Burglesum ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan 109 „Park Richardson“ (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für den Neubau einer Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigungen zwischen Heriwardstraße Nr. 15 (rückwärtig), Richthofenstraße, An Rauchs Gut und Chaukenhügel aufgestellt werden soll (Planaufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 109). Die Planaufstellung soll gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.

Bremen, den 16.12.2019

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