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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 110

Verkündungsdatum: 03.06.2021

Weser-Kurier vom 3. Juni 2021

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 110

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 110 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen der Straße Fährer Flur, der Bundesautobahn A270, der Martin-Ecks-Straße und dem Grundstück Fährer Flur Nr.43 (Bearbeitungsstand: 16.04.2021) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 3 Planungssicherstellungsgesetz 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 110 (Bearbeitungsstand: 16.04.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom 11. Juni 2021 bis 12. Juli 2021 über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.

Infolge der Corona-Pandemie wird empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form zu übermitteln.

Im Folgenden finden Sie weitere Bestimmungen zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung während der COVID-19-Pandemie:

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung können der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 110 (Bearbeitungsstand: 16.04.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 11. Juni 2021 bis 12. Juli 2021 im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer) nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Termine können telefonisch unter 0421 361 18666 oder per E-Mail unter bauleitplanung@bbn.bremen.de vereinbart werden.

Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Str. 62 in 28757 Bremen Kenntnis zu nehmen. Auf Grund der Corona-Pandemie wird empfohlen telefonisch unter 0421 361 7222 einen Termin abzustimmen.

Während der Auslegungsfrist können beim Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail unter bauleitplanung@bbn.bremen.de abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 110 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 01.06.2021

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