Sie sind hier:
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan 123 (Vorhaben- und Erschließungsplan) für ein Gebiet in Bremen-Neustadt zwischen Moselstraße, Pappelstraße und Rückseite Bebauung Langemarckstraße (Umnutzung des Hochbunkers Moselstraße)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 123 (Vorhaben- und Erschließungsplan) für ein Gebiet in Bremen-Neustadt zwischen Moselstraße, Pappelstraße und Rückseite Bebauung Langemarckstraße (Umnutzung des Hochbunkers Moselstraße)

Verkündungsdatum: 09.12.2015

Weser-Kurier vom 9. Dezember 2015

Neuer Vorhabenbezogener Bebauungsplan 123 (Vorhaben- und Erschließungsplan)

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 3. Dezember 2015 beschlossen, für ein Gebiet in Bremen-Neustadt zwischen Moselstraße, Pappelstraße und Rückseite Bebauung Langemarckstraße (Umnutzung des Hochbunkers Moselstraße) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB - § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB - aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss). Der Planentwurf kann auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Bremen, den 08.12.2015