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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 131

Verkündungsdatum: 10.11.2018

Weser-Kurier vom 10. November 2018

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 131

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 131 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Wohngebäudes mit gewerblicher Nutzung am Hohentorsplatz in Bremen-Neustadt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 24.09.2018) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 20. November 2018 bis 20. Dezember 2018, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 in Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Neustadt/Woltmershausen, Neustadtscontrescarpe 44, 28199 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Neustadt/Woltmershausen und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 131 am 1. November 2018 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 05.11.2018

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