Verkündungsdatum: 18.02.2020
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 133 – erneute öffentliche Auslegung
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 133 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) für eine Bebauung westlich der Blumenstraße zwischen Ostertorsteinweg, Bauernstraße und Beim Steinernen Kreuz in Bremen-Mitte (Bearbeitungsstand: 29.01.2020) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Aufgrund erfolgter Änderungen des Planentwurfes während des Verfahrens ist der Plan gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch erneut auszulegen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Plans 133 (Bearbeitungsstand: 29.01.2020) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 3. März 2020 bis 3. April 2020, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt, Am Dobben 91, 28203 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.
Der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch online unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Bremen, den 13.02.2020