Sie sind hier:
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan 166 (mit Vorhaben‑ und Erschließungsplan) „Umspannwerk Hollerland“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 166 (mit Vorhaben‑ und Erschließungsplan) „Umspannwerk Hollerland“

Verkündungsdatum: 11.03.2026

Weser-Kurier vom 11. März 2026

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 166 für die Errichtung eines Umspannwerkes in Bremen - Horn‑Lehe, nordöstlich der Bundesautobahn A 27, Im Leher Felde und nordwestlich der Lilienthaler Heerstraße (Teilgeltungsbereich A), für die Anpflanzung von neun Laubbäumen in Bremen - Horn-Lehe, in der Grünverbindung zwischen Lilienthaler Heerstraße (in Höhe der Werner-von-Siemens-Straße) und der Haferwende (Teilgeltungsbereich B.1) und für die Anpflanzung von zwei Laubbäumen in Bremen - Horn-Lehe, im Grünzug Hollergrund (Teilgeltungsbereich B.2), aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat in ihrer Sitzung am 05.03.2026 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt und die erneute Veröffentlichung im Internet für eine angemessen verkürzte Frist gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 166 (Bearbeitungsstand: 20.01.2026) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 18.03.2026 bis 07.04.2026 erneut im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail unter planservice@bau.bremen.de

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen zu den Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfes und der Begründung sowie ihren möglichen Auswirkungen (Änderungen und Ergänzungen sind farblich hervorgehoben) digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 166 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung digital verfügbar:

Umwelt

-        Umweltbericht als Teil der Begründung mit der Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen in den Themenfeldern Biotope, Bäume, Tiere, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Erholung, Stadt- und Landschaftsbild, Menschen, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Altlasten und Abfälle, Energie, Klimaschutz und Abwasser/Oberflächengewässer

-        Qualifizierter Baumbestandsplan und Biotoperfassung

-        Auswirkungen auf das Stadtklima, Klimaanpassungsbelange

-        Öffentliche Grünflächen (Grünzüge, Straßenbäume)

-        Auswirkungen auf Klimaschutz und energetische Ziele

-        Naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen

Artenschutz

-        Artenschutzrechtliche Potenzialeinschätzung (bezüglich aller vorkommenden Fledermaus- und Vogelarten)

Immissionsschutz

-        Gutachten zur Elektromagnetischen Umweltverträglichkeit (Beeinflussung von Personen und Fernmeldekabel durch Energieversorgungsanlagen)

-        Untersuchungen zum Schallschutz

-        Auswirkungen elektromagnetischer Felder und zusätzlicher Lärmbelastungen auf die Gesundheit

Baugrund/Boden/Altlasten

-        Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung

-        Untergrundverhältnisse, Baugrundbeschaffenheit, Grundwasserstand, Versickerungseignung, Grundwasserchemie, Schutzgebiete

-        Kontaminierung/ Altlasten/ schädliche Bodenveränderungen

-        Angaben über Kampfmittel

-        Archäologische Bodendenkmäler

Entwässerung

-        Entwässerungskonzept

-        Nachhaltiger Umgang mit der Ressource Wasser, Niederschlagswasserbeseitigung

-        Anschluss an / Einleitung in öffentliche Kanalanlagen (Schmutz- und Niederschlagswasser), Grundstücksentwässerungsanlagen, Überflutungsschutz

Sonstiges

-        Öffentliche Verkehrsflächen (öffentliche Stellplätze) und öffentliche Grünanlagen in Verbindung mit geplanten Überfahrten

 

Bremen, den 05.03.2026, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung