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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 91 (Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung von drei Wohngebäuden an der Sankt-Magnus-Straße/ Ecke Arndtstraße in Bremen-Walle

Verkündungsdatum: 16.09.2015

Weser-Kurier vom 16. September 2015

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 91 (Vorhaben- und Erschließungsplan)

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 91 (Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung von drei Wohngebäuden an der Sankt-Magnus-Straße/Ecke Arndtstraße in Bremen-Walle im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 91 (Vorhaben- und Erschließungsplan) (Bearbeitungsstand: 05.08.2015) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 28. September 2015 bis 28. Oktober 2015, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 91 (Vorhaben- und Erschließungsplan) mit Begründung im Ortsamt West, 28219 Bremen, Waller Heerstraße 99 (Walle Center), zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der genannten Zeit können beim Ortsamt West und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 91 (Vorhaben- und Erschließungsplan) erteilt.

Während der öffentlichen Auslegung besteht nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Gelegenheit, in folgende Unterlagen beim Service Center Bau Einsicht zu nehmen:

      Entwässerungskonzept, Ulbrich Ingenieurplanungen (UIP), Bremen, Juli 2015

      Artenschutzrechtliche Einschätzung und Baumartenbestimmung, Niels Dresing, Bremen, September 2013

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen nicht vor.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 91 (Vorhaben- und Erschließungsplan) am 10. September 2015 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 14.09.2015