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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 97 (Vorhaben und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Bürohochhauses in Bremen-Walle, Ortsteil Überseestadt, An der Reeperbahn/Auf der Muggenburg

Verkündungsdatum: 11.05.2015

Weser-Kurier vom 11. Mai 2015

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 97 (Vorhaben- und Erschließungsplan)

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 97 (Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Bürohochhauses in Bremen‑Walle, Ortsteil Überseestadt, An der Reeperbahn/Auf der Muggenburg im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 97 (Vorhaben- und Erschließungsplan) (Bearbeitungsstand: 11.03.2015) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 26. Mai 2015 bis 26. Juni 2015, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 97 (Vorhaben- und Erschließungsplan) mit Begründung im Ortsamt West, Waller Heerstraße 99 (Walle Center), 28219 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der genannten Zeit können beim Ortsamt West und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gel­tend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 97 (Vorhaben- und Erschließungsplan) erteilt.

Während der öffentlichen Auslegung besteht nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Gelegenheit, in folgende Unterlage beim Service Center Bau Einsicht zu nehmen:

·         Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung zu den Industrie- und Gewerbeflächen in der Überseestadt Bremen, Lärmkontor GmbH, Hamburg, 22. Dezember 2010

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent­licher Belange liegen nicht vor.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 97 (Vorhaben- und Erschließungsplan) am 30. April 2015 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 08.05.2015