Sie sind hier:
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan 99 für die Errichtung eines Bürogebäudes in Bremen Altstadt an der Wilhelm-Kaisen-Brücke zwischen Weser und Martinistraße

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 99 für die Errichtung eines Bürogebäudes in Bremen Altstadt an der Wilhelm-Kaisen-Brücke zwischen Weser und Martinistraße

Verkündungsdatum: 18.02.2016

Weser-Kurier vom 18. Februar 2016

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 99 (Vorhaben- und Erschließungsplan)

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 99 (Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Bürogebäudes in Bremen Altstadt an der Wilhelm-Kaisen-Brücke zwischen Weser und Martinistraße dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgestellt.

Der Planentwurf (Bearbeitungsstand: 13.11.2015) mit Begründung liegt in der Zeit vom 1. März 2016 bis 1. April 2016, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr , Contrescarpe 72 (Siemenshochhaus), 28195 Bremen, im Servicecenter Bau gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 99 mit Begründung im Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt, Am Dobben 91, 28203 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Mitte und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 99 erteilt.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 99 am 11. Februar 2016 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 16.02.2016