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Widmung in Bremen-Aumund-Hammersbeck

Verkündungsdatum: 30.10.2018

Weser-Kurier vom 30. Oktober 2018

Widmung in Bremen-Aumund-Hammersbeck
(Erschließung 997 – Aumunder Wiesen)

Die Verkehrsflächen der Erschließungsanlage werden gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341‒2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 768), unter Einreihung in die Straßengruppe C wie folgt für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

  • die Straße Aumunder Wiesen (ab Meinert-Löffler-Straße  in Form einer längeren Zufahrtstraße mit anschließender Ringstraße und T-förmigem Straßenstich zu den Nummern 40 bis 46),
  • Stichstraße ab Beckstraße zu den Nummern 24 bis 26 a
  • und in Verlängerung dieses Straßenstichs Beckstraße eine Wegeverbindung bis zurHauszufahrt des Grundstücks Aumunder Wiesen 44 für den Fußgänger- und Radfahrverkehr sowie die Verkehre der Friedhofsverwaltung.

Diese wegerechtlichen Maßnahmen erfolgen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des  Bebauungsplanes 1247.

Die gewidmeten Flächen sind in einem Widmungsplan angelegt.
Der Widmungsplan und die Widmungsverfügung können beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Zimmer 611, während der Dienststunden eingesehen werden.

Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Widmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 26.10.2018, Amt für Straßen und Verkehr