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Widmung in Bremen-Burglesum

Verkündungsdatum: 28.01.2022

Weser-Kurier vom 28. Januar 2022

Widmung in Bremen-Burglesum

Erschließung 1016 – Alte Stadtgärtnerei

Gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 — 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172), werden unter Einreihung in die Straßengruppe C abgehend von der Billungstraße die Straßen An Woldes Wiese und Zur Alten Stadtgärtnerei für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 1274.

Die gewidmeten Flächen sind in einem Widmungsplan angelegt.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 26.01.2022, Amt für Straßen und Verkehr

Anlagen