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Widmung in Bremen-Grohn

Verkündungsdatum: 09.04.2021

Weser-Kurier vom 9. April 2021

Widmung in Bremen-Grohn

Erschließung 1013 – sog. Tauwerksquartier

Gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 — 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172), werden unter Einreihung in die Straßengruppe C folgende Verkehrsflächen für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

  • die Straße Kleine Wolke (abgehend von der Friedrich-Humbert-Straße östlich von Nr. 96 nach Süden, die sich dann in zwei Stichstraßen teilt, und zwar nach Osten einschließlich Wendeplatz vor Nr. 17 und nach Westen einschließlich Wendeplatz vor Nr. 50) und

  • die Fuß- und Radwegverbindung ab Wendeplatz Ost bis zum Wendeplatz der Grohner Reeperbahn und

  • die Fuß- und Radwegverbindung zwischen Kleine Wolke 33 und 34 nach Süden bis zur Ecke Tauwerkstraße/Floerickestraße.

Diese wegerechtlichen Maßnahmen erfolgen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 1243.

Die gewidmeten Flächen sind in einem Widmungsplan angelegt.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 01.04.2021, Amt für Straßen und Verkehr

Anlagen