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Widmung in Bremen – Hemelingen (GWP Hansalinie)

Verkündungsdatum: 09.04.2015

Weser-Kurier vom 9. April 2015

Widmung in Bremen – Hemelingen
(Gewerbepark Hansalinie – Koppelweg)

Gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2013 (Brem.GBl. S. 796), wird unter Einreihung in die Straßengruppe C nachstehend genannte Verkehrsfläche für den Fußgänger-, Radfahrer- und landwirtschaftlichen Verkehr gewidmet:

Koppelweg ab Europaallee, gelegen zwischen Le-Havre-Straße und Bordeauxstraße, dann die Nantesstraße querend und weiter einschließlich der Rampen bis zum Überführungsbauwerk über die Bundesautobahn A 1.

Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des  Bebauungsplanes 1365.

Die gewidmete Fläche ist in einem Widmungsplan angelegt. Der Widmungsplan und die Widmungsverfügung können beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Zimmer 611, während der Dienststunden eingesehen werden.

Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Widmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 07.04.2015, Amt für Straßen und Verkehr