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Widmung in Bremen-Huchting (Erschließung 879 – Ortkampsweg - 1. Bauabschnitt)

Verkündungsdatum: 15.10.2015

Weser-Kurier vom 15. Oktober 2015

Widmung in Bremen-Huchting

(Erschließung 879 – Ortkampsweg - 1. Bauabschnitt)

 

Die nachstehend aufgeführten Straßen im Bereich der Erschließung 879 - Ortkampsweg (1. Bauabschnitt) und die darüber hinausgehende Fuß- und Radwegverbindung werden gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341- 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2013 (Brem.GBl. S. 796), unter Einreihung in die in der rechten Spalte genannte Straßengruppe für den öffentlichen Verkehr  gewidmet.

 

Diese wegerechtlichen Maßnahmen erfolgen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 1430, der Lückenschluss zur Erschließung Bauerland erfolgt auf Grundlage des Bebauungsplanes 1066.

 

Die gewidmeten Flächen sind in einem Widmungsplan angelegt.

Der Widmungsplan und diese Widmungsverfügung können beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Zimmer 611, während der Dienststunden eingesehen werden.

 

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwidmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de

 

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.

 

Lage der Straßen

 

 

Straßengruppe

(§ 3 Absatz 1 BremLStrG)

Ortkampsweg 

(Verlängerung der Straße ab Am Pferdekamp bis einschließlich Wendeplatz vor der Bahnstrecke Oldenburg - Bremen)

 

 

C

Am Pferdekamp

(ab Ortkampsweg bis zur westlichen Grundstückskante Haus- Nr. 16 - 22)

 

C

 

Lückenschluss zur Erschließung Bauerland

Fuß- und Radwegverbindung ab Ortkampsweg gegenüber Nr. 40/42 auf einer Strecke von rund 35 m bis zum Ausbauende der Stichstraße Bauerland vor Nr. 19)

 

 

 

 

C

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 13.10.2015, Amt für Straßen und Verkehr